Urnenreihengrabstätte mit Namensplatte

 Urnenreihengrabstätten sind Einzelgräber, die im Todesfall der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren vergeben werden.
Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung mit einer Hinterpflanzung und Rasenwegen angelegt und gepflegt.
Der oder die Nutzungsberechtigte ist verpflichtet die Grabstätte mit einer Grabplatte in bestimmter Größe zu versehen, die den Namen des Verstorbenen angibt.
Die Grabpflege und Anpflanzung erfolgt ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Zugelassen sind nur 2 Steckvasen.
- Vorteil: Keine weiteren Kosten durch Grabpflege.
- Aber: Enge Bestimmungen bei der Auswahl des Grabmals.
Keine individuelle Gestaltung der Grabstätte möglich.
Ein Vorauserwerb der Grabstätte ist nicht möglich.
Kein Einfluss auf den Grabplatz
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